AGBs

§ 1 Geltungsbereich
Für die Rechtsbeziehungen von stadtmagazin.com / Kayvani & Alev GbR (im Folgenden stadtmagazin.com genannt) mit ihren Kunden für Werbeaufträge, Einträge in die Geschäftsempfehlungen oder sonstige und weitergehende Leistungsangebote für die Darstellung des Kunden auf den Seiten der stadtmagazin.com gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, sowie die Preisliste der stadtmagazin.com, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden im Übrigen auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie Beseitigung von Störungen Anwendung.

Es wird klargestellt, dass die Produkte von stadtmagazin.com auf deren Seiten ausschließlich durch die PROMDEIAGROUP GmbH als den Exklusiv-Vertrieb von stadtmagazin.com vertrieben werden.

PROMEDIAGROUP GmbH
Online Advertising
Geschäftsführer Christian Löwendorf
Max- Planck- Strasse 6-8
50858 Köln
www.promediagroup.de

Die Rechte und Pflichten des Kunden und stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH ergeben sich in folgender Reihenfolge zunächst aus dem Auftrag des Kunden und der Auftragsbestätigung der stadtmagazin.com, der jeweiligen Preisliste, der jeweiligen Leistungsbeschreibungen und diesen AGB. Im Falle von Widersprüchen sind die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung maßgebend.

Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2 Werbemittel im Sinne dieser AGB
Als Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten solche auf den Seiten von stadtmagazin.com, zum Beispiel Text- und/oder Bildelemente, Loops (Tonfolgen) und/oder Werbebanner (Bewegtbilder) oder etwa Links (Verweise auf ein anderes Dokument in einem Hypertext, der mittels einer vom Kunden genannten Online-Adresse bei Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Kunden liegen.

Sollten Werbemittel nicht als solche erkennbar sein, wird stadtmagazin.com diese deutlich als Werbung kenntlich machen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen durch einen Auftrag des Kunden und die Annahme dieses Auftrages durch stadtmagazin.com, bzw. für diese durch die PROMEDIAGROUP GmbH zustande. Der Kunden kann den Auftrag schriftlich, telefonisch oder ggf. über ein im Web zum Ausdruck bereitgestellte Formular erteilen. Die Annahme erfolgt dann mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung bei dem jeweiligen Kunden oder mit der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch stadtmagazin.com. Die Auftragsbestätigung erfolgt in diesem Zusammenhang ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.

§ 4 Preisliste / Preiserhöhung & Rücktrittsrecht
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von ihr mindestens vier Wochen vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.

Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

Der Rücktritt ist schriftlich zu richten an: stadtmagazin.com, Kayvani & Alev GbR, Brüderstr. 19, 50670 Köln. Alternativ kann der schriftliche Rücktritt auch an die PROMEDIAGROUP GmbH gerichtet werden.

§ 5 Vertragsänderungen
stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH kann den Vertrag mit dem Kunden durch die Einbeziehung geänderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (z.B. diese AGB), Leistungsbeschreibungen und/ oder Preislisten abändern, wenn der Kunde nicht nach Maßgabe der folgenden Absätze des § 5 widerspricht.

Der Kunde wird auf die Änderung schriftlich oder per E-Mail rechtzeitig vorab hingewiesen. Der Hinweis muss nicht die geänderten Vertragsgrundlagen selbst enthalten; er muss jedoch mitteilen, wo die geänderten Vertragsbedingungen vom Kunden in zumutbarer Weise eingesehen oder erlangt werden können.

stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH wird den Kunden bei dem Hinweis auf die Änderung ausdrücklich darüber belehren, dass es als sein Einverständnis zu der Änderung gilt, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich der Änderung widerspricht, wobei zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung genügt.

Widerspricht der Kunde trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Einverständnis mit der Änderung und diese tritt mit Ablauf der vier Wochen in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.

Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit die Preise bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes anpasst werden müssen. Hier tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.

§ 6 Leistungen und Pflichten von stadtmagazin.com
bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH

Die seitens stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsgrundlagen entsprechend § 1 dieser AGB.

Außerdem gilt:
Soweit eine von stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH obliegende Leistung von erforderlichen Vorleistungen Dritter (z.B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen abhängig ist, steht die Verpflichtung von stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH unter dem Vorbehalt, dass diese Vorleistungen und Genehmigungen tatsächlich, rechtzeitig und in erforderlicher Form und Qualität erbracht werden. Eine Haftung oder Leistungspflicht der stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH entfällt insoweit, es sei denn, es ist ihren Gesellschaftern oder Mitarbeitern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen.

In Fällen höherer Gewalt (so etwa behördliche Maßnahmen u.a.) oder unter Umständen, die von ihr nicht zu vertreten sind, ist stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH von ihrer Leistungspflicht befreit.

stadtmagazin.com bzw. PROMEDIAGROUP GmbH wird, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Kunden zum Abruf bereitzuhalten:
• die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel,
• die Ausfallzeit des AdServers, soweit sie zusammenhängend eine Stunde überschreitet.

§ 7 Gewährleistung der stadtmagazin.com
stadtmagazin.com gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Ausführung des Auftrages und Wiedergabe des Werbemittels.

Die Gewährleistung gilt jedoch nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt etwa vor, wenn er hervorgerufen wird durch folgende Umstände:
• die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser);
• Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber;
• Rechnerausfall aufgrund Systemversagens;
• unvollständige und/oder nicht aktualisiert Angebote auf sogenannten Proxys (Zwischenspeichern);
• einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Testbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalles. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

Sind etwaige Mängel der Werbeunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Dasselbe gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalles, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen im Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Kunden zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH bestehen.

§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/ oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH geschuldeten Leistung hat er dieser ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf der Kunde keine beleidigenden, verleumderischen, volksverhetzenden, pornografischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über das Netz der stadtmagazin.com und/ oder das Internet verbreiten oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub leisten.
stadtmagazin.com behält sich in diesem Zusammenhang vor, Kundenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
• deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
• deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
Insbesondere kann stadtmagazin.com ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 3 erfüllt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format bzw. den technischen Vorgaben der stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

Die Pflicht stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

Der Kunde hat die Kosten für von ihm gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels selbst zu tragen.

Der Kunde hat stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen Pflichtverletzungen aus diesen AGB oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden, etwa der Verletzung der Rechte Dritter, gegen stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH erhoben werden. Dies gilt insbesondere auch für Urheber-, Daten-schutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§ 9 Rechtegewährleistung
Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen zu unterstützen.

Der Kunde überträgt stadtmagazin.com bzw. PROMEDIAGROUP GmbH sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich des Internets, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

Der Kunde gestattet stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH, seine Werbung im Internet auf den Websites von stadtmnagazin.com sowie offline zu Zwecken der Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.

§ 10 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
Die durch die PROMEDIAGROUP GmbH vertriebenen Produkte und Leistungen werden auch durch die PROMEDIAGROUP GmbH in Rechnung gestellt. Alle anderen Leistungen (z.B. Veranstaltungskalender) werden durch stadtmagazin.com direkt abgerechnet.

Die vom Kunden an stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste für die vertraglich vereinbarte Leistung.

Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Wegen einer sonstigen Änderung der jeweiligen Preisliste gelten §§ 4,5 dieser AGB.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung berechnet stadtmagazin.com bzw. PROMEDIAGROUP GmbH Zinsen und Einziehungskosten. Weiterhin kann stadtmagazin.com bzw. PROMEDIAGROUP GmbH bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH ist darüber hinaus berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden auch während der Vertragslaufzeit die weitere vertraglich vereinbarte Leistungserbringung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich rückständiger Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 11 Aufrechnung / Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche von stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus ist der Kunde nur zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Haftung
stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH haftet für Personenschäden unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet sie, wenn der Schaden von ihren Gesellschaftern, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH haftet darüber hinaus bei nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist je Einzelfall auf höchstens € 25.000,00 beschränkt. Eine Haftung ist jedoch ausgeschlossen, wenn Schäden beim Kunden versichert sind oder typischer Weise versichert werden. Vorstehende Regelungen gelten für die Verletzung garantierter Beschaffenheiten entsprechend.

stadtmagazin.com bzw. die PROMEDIAGROUP GmbH übernimmt keine Haftung für die Inhalte von Informationen oder Daten, die von Kunden oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 13 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Sofern
im Auftragsformular abweichende Fristen für die Mindestvertragslaufzeit, die Dauer der Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt hiervon für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund von stadtmagazin.com bzw. der PROMEDIAGROUP GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und sind alternativ an die PROMEDIAGROUP GmbH oder stadtmagazin.com zu richten.

§ 14 Datenschutz und Geheimhaltung
Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

Die Vertragspartner verpflichten sich, die Speicherung, Verarbeitung und sonstige Nutzung personenbezogener Daten nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften durchzuführen. Weiterhin verpflichten sie sich zur Geheimhaltung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen.

§ 15 Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform.

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt entsprechend für Vertragslücken.

Köln, den 01.02.2009
stadtmagazin.com & PROMEDIAGROUP GmbH